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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Max Gimmel AG

Stand 01.01.2015

1. Allgemeines

1.1.

Die Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich und für alle Lieferungen der Max Gimmel AG. Abweichende Bedingungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der Max Gimmel AG.


1.2.

Die Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung des Kunden (schriftlich, E-Mail oder Telefon) an die Max Gimmel AG entsteht ein bindendes Angebot, das mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb 2 Wochen oder durch Zusendung der Ware angenommen wird.


1.3.

Ansprüche des Kunden können ohne Zustimmung nicht abgetreten werden, ebenso sind mündliche Nebenreden unwirksam.


2. Lieferung

2.1.

Der Vertrag wird vorbehältlich rechtzeitiger und endgültiger Erteilung von Ausfuhrlizenzen und sonstiger amtlicher Genehmigungen abgeschlossen. Höhere Gewalt, wesentliche Steigerungen der Rohstoffpreise und sonstige Umstände, die ausserhalb des Einflusses der Max Gimmel AG liegen, geben ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.


2.2.

Die Lieferung erfolgt ab Fabrik oder Lager, Teillieferungen sind zulässig. Mehr oder Minderlieferungen bis 10% gelten als vertragsmässig.


2.3.

Versand und Verpackung erfolgen auf Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Transportart und Transportweg werden nach freiem Ermessen gewählt.


2.4.

Lieferungen ins Ausland: Es gelten die Incoterms: ab Werk Horn, Zollspesen – inkl. MWSt-Vorleistungen – gehen zu Lasten des Fakturaempfängers und werden nachbelastet, falls die Verrechnung an die Max Gimmel AG erfolgt ist.


2.5.

Lieferfristen: Angegebene Lieferfristen sind nur annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware Werk oder Lager verlassen haben oder die Versandbereitschaft avisiert worden ist.


3. Auswahlsendungen

3.1.

Auswahlsendungen werden nach den vorgenannten Konditionen geliefert: Die Lieferung erfolgt mit der entsprechenden Rechnung für die Ware und wird gemäss den Zahlungskonditionen zur Zahlung fällig.


3.2.

Wird die Auswahlsendung innerhalb von 10 Tagen vollständig und sachgemäss verpackt zurück gesandt, erfolgt eine entsprechende Gutschrift auf die Rechnung mit einem Einschlag von CHF 50.- für die Nachbearbeitung. Frachtkosten werden nicht zurück vergütet.


4. Gewährleistung

4.1.

Die Gefahr geht mit dem Verlassen der Ware von Werk oder Lager an den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung oder Teillieferung vereinbart worden ist.


4.2.

Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Die Leder müssen im Originalzustand sein (keine Zeichnung, Zuschnitt, etc.). Die Ware gilt als empfangen, wenn der Transporteur sie dem Empfänger zur Verfügung gestellt hat. Fehlerhafte Ware ist versandkostenfrei zuzusenden oder vorzulegen, sobald wir schriftlich zugestimmt haben.


4.3.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Anlieferung der Ware beim Käufer.


4.4.

Für jegliche Mängel haftet die Max Gimmel AG nur, wenn sie auf eine bestimmte Lieferung und bestimmte Teile bezogen sind, wenn der Mangel innerhalb von 12 Monaten schriftlich angezeigt sowie nachgewiesen worden ist. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürlichen Verschleiss oder infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Bearbeitung oder Verarbeitung, sowie übermässiger Beanspruchung.


4.5.

Bei berechtigten Qualitätsbeanstandungen verpflichten wir uns zur Instandsetzung oder kostenlosen Ersatzlieferung des von uns gelieferten Materials innert angemessener Zeit. Andere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere sind alle Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn oder andere Vermögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen.


4.6.

Ersatzansprüche werden ebenso ausgeschlossen, wenn die Retoursendung unsachgemäss verpackt wird und somit zusätzlicher Schaden an der Ware entsteht.


5. Transportschaden

5.1.

Auf dem Transport beschädigte Waren sind nicht in Empfang zu nehmen, sondern der Transportgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Beschädigungen, die erst beim Auspacken der Ware festgestellt werden, sind sofort der Transportgesellschaft anzuzeigen.


6. Retoursendungen

6.1.

Retouren werden nur in Begleitung der entsprechenden Rechnungs- oder Lieferscheinkopie, sowie der entsprechenden Begründung, innert 2 Monaten ab Fakturadatum entgegengenommen.


6.2.

Die Ware muss in einwandfreiem Zustand sein.


6.3.

Die Retoursendung hat in der gleichen Verpackungsform wie bei der Sendung an den Besteller zu erfolgen. Die Transportkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, solange uns noch Forderungen gegen den Käufer zustehen. Anderslautende Einkaufsbedingungen bleiben unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


8. Gerichtsstand

8.1.

Das vorliegende Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für solche Auseinandersetzungen ist 9326 Horn, Kanton Thurgau, Schweiz.